Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2292) Kündigung „zum nächstmöglichen Termin"

(jlp). Arbeitgeber, die ein Arbeitsverhältnis aufkündigen wollen, müssen sich an die im Gesetz niedergeschriebenen Kündigungsfristen halten. Hierzu gehört, dass die Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben exakt angegeben wird. Die vom Arbeitgeber gewählte Formulierung „zum nächstmöglichen Termin" ist zu unpräzise und reicht nicht aus. Denn der Empfänger eines solchen Kündigungsschreibens muss aus dem Wortlaut und den Begleitumständen der Kündigung erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll.

 Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az. 5 Sa 1251/13

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