Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2296) Trunkenheitsfahrt im Ausland

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der im Ausland (hier: Polen) ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt hat, kann auch in der Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet werden, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu seiner Fahrtüchtigkeit vorzulegen. Erfüllt er diese Behördenvorgabe nicht, dann kann ihm die Fahrerlaubnis sofort vollziehbar entzogen werden. Voraussetzung hierfür ist stets, dass die Trunkenheitsfahrt im Ausland auch wirklich nachgewiesen ist.

Oberverwaltungsgericht Münster, Az. 16 B 694/14

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