Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2301) Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß

(jlp). In aller Regel ist das Nichtbeachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage wegen der damit verbundenen Gefahren als objektiv grob fahrlässig anzusehen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn die Lichtzeichenanlage nur schwer zu erkennen ist. Eine vollständige Haftungsfreistellung erfolgt aber selbst dann nicht.

Bundesgerichtshof, Az: VI ZR 452/13

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