Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2302) Kollision eines Radfahrers mit Busgast

(jlp). Ein Busfahrgast, der von der Bushaltestelle kommt und einen Radweg ohne Beachtung des dortigen Verkehrs betritt, verstößt gegen seine Sorgfaltspflichten, wenn er sich nicht vorher vergewissert, ob ein Radfahrer kommt. Der einen Radweg befahrende Radfahrer muss im Bereich von Haltestellen mit querenden Fußgängern rechnen. Er darf die Haltestelle nur passieren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Bei einem Verstoß trifft den Radfahrer die überwiegende Haftung (hier: 80 Prozent).

Kammergericht Berlin, Az: 29 U 18/14

Zurück