Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2307) Grenzen der Aufsichtspflicht

(jlp). Gegenüber einem 9-jährigen Kind reicht die allgemeine Belehrung der Eltern langsam zu fahren und auf Fahrzeuge zu achten in der Regel aus. Den Eltern kann bei einem Verkehrsunfall ihres Kindes dann kein Vorwurf gemacht werden. Eine Haftung wegen Verletzung der Aufsichtspflicht besteht nicht. Entsprechend den allgemein entwickelten Grundsätzen hierzu dürfen sich schulpflichtige Kinder ab dem sechsten Lebensjahr grundsätzlich allein im Straßenverkehr bewegen.

Landgericht Saarbrücken, Az. 13 S 153/14

Zurück