Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2309) Straßenzustand gibt keine Geschwindigkeit vor

(jlp). Beruft sich ein Fahrzeugführer, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, darauf, dass er das die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzende Verkehrszeichen nicht gesehen habe (Augenblicksversagen), dann  ist es nicht ausreichend, ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung bereits deshalb vorzuwerfen, weil sich die Straße aufgrund von starken Fahrbahnschäden in einem äußerst schlechten Zustand befunden habe und weil er aufgrund dieses desolaten Straßenzustandes bereits mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung habe rechnen müssen.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 2 SsBs 280/13

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