Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(2314) Kein „Einbrechen" durch Störsender
(jlp). Der Tatbestand „Einbruchdiebstahl" liegt dann nicht vor, wenn ein unbefugter Dritter durch eine unverschlossene Fahrzeugtür ins Fahrzeug eindringt. Ein Einbrechen liegt auch dann nicht vor, wenn dieser Dritte durch einen Störsender („Jamming") den Verschluss der Fahrzeugtüren verhindert, ohne dass der Versicherungsnehmer dies bemerkt. Die Versicherung muss in einem solchen Fall keine Entschädigung bezahlen.
Landgericht Berlin, Az. 23 S 32/14