Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2330) Provokation mittels Vollbremsung

(jlp). Kommt es im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Aussteigen aus einem Kfz zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, spricht der Beweis für einen Sorgfaltsverstoß des Aussteigenden. Der Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr muss beim Vorbeifahren an einem geparkten Kfz nicht mit einem plötzlich weiträumigen Öffnen einer Fahrzeugtür rechnen, sondern allenfalls mit einem zur Rückschau genügenden Öffnen eines Türspalts. Der einzuhaltende Seitenabstand darf nach den Umständen des Einzelfalls deshalb durchaus geringer sein als der regelmäßig verlangte Mindestabstand von einem (1) Meter beim Überholen und bei einer Fahrzeugbegegnung.

Oberlandesgericht Köln, Az. 19 U 57/14

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