Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2336) Zweifelhafter Drogentest

(jlp). Ein Drogenschnelltest allein ist nicht geeignet, die Einnahme von Betäubungsmitteln zu beweisen. Im Fall eines positiven Tests begründet er jedoch den Verdacht des Drogenkonsums. Bei einem positiven Drogentest bedarf es zusätzlicher Umstände, um von einem feststehenden Sachverhalt ausgehen zu können. Solche zusätzlichen Umstände können sich aus der geständigen Einlassung des Fahrzeugführers ergeben. Auf das Ergebnis einer Blutprobe kommt es in diesem Fall nicht mehr an. Hat der Fahrzeugführer mit seiner Unterschrift bestätigt ordnungsgemäß belehrt worden zu sein, so kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass eine Belehrung nicht erfolgt sei.

Verwaltungsgericht Trier, Az. 1 L 2162/14.TR

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