Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2352) Handy anschließen zum Laden verboten

(www.rechtsindex.de). Das Anschließen eines Handys zum Laden während der Autofahrt stellt eine Nutzung im Sinne des § 23 Absatz 1a StVO dar. Die Nutzung eines Mobiltelefons schließt sämtliche Bedienfunktionen und somit auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung (wie das Anschließen zum Laden) ein.

Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 290/15

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