Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(2355) Benutzung von Blitzer-App verboten

(jlp). Ein Fahrzeugführer, der während der Fahrt ein Smartphone mit einer sogenannten Blitzer-App benutzt, riskiert eine Geldbuße (75 Euro). Denn ein Smartphone ist ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, wenn darauf eine Blitzer-App installiert ist. Mit Installation und Nutzung dieser App erhält das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngeräts. Ohne Bedeutung ist, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniert hat. Entscheidend ist allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.

Oberlandesgericht Celle, Az. 2 Ss [OWi] 313/15

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