Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(953) Abmahnung mit klaren Verhaltensregeln
(jlp). Eine verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitnehmers setzt stets eine wirksame Abmahnung des Arbeitgebers mit klaren Verhaltensregeln voraus. Eine ordentliche Kündigung kommt daher nur in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer durch eine vergebliche Abmahnung deutlich gemacht worden ist, welches Verhalten von ihm konkret erwartet wird und dass bei erneuter Pflichtverletzung der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 283/08