Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(960) Keine Hundehaltung im Pkw
(jlp). Die regelmäßige Unterbringung eines Hundes für mehrere Stunden im Laderaum eines Pkw-Kombi missachtet die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung. Deshalb ist es nach der Tierschutz-Hundeverordnung nicht zulässig, wenn eine Hundehalterin drei - oder viermal pro Woche während ihrer halbtägigen Arbeitszeit ihren Hund auf einer solchen Pkw-Ladefläche hält. Die vom Verordnungsgeber vorgeschriebene Bodennutzungsfläche von sechs Quadratmetern wird hier deutlich unterschritten. Eine solche Hundehaltung ist unzulässig.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 8 UZ 2673/07 - 21/09