Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(962) Richtgeschwindigkeit ist einzuhalten

(jlp). Kollidiert ein Kraftfahrzeugfahrer auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 153 - 173 km/h mit einem auf der Überholspur zum Stehen gekommenen Fahrzeug, dann trifft ihn ein Mitverschulden, weil er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nicht eingehalten hat. Dies gilt aber nur dann, wenn zugleich feststeht, dass der Verkehrsunfall sicher vermeidbar gewesen wäre, wenn er die vorgegebene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten hätte. Das Gericht bewertete dieses Mitverschulden hier mit 20 Prozent.

Landgericht Karlsruhe, Az.: 3 O 172/08

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