Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(964) Parken in der Umweltzone
(jlp). Wird ein Kraftfahrzeug in der Umweltzone geparkt, obwohl hierzu keine Genehmigung erteilt wurde, so haftet der Fahrzeughalter nicht für die Ermittlungskosten, um den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Die Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung, die der Straßenverkehrsbehörde die Erhebung solcher Kosten erlaubt, gilt ausschließlich für den fließenden Verkehr. Für geparkte Fahrzeuge gilt diese Norm nicht.
Amtsgericht Frankfurt/Main, Az.: 994 OWi 5/09