Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(970) Parkplatzschranke ist berechenbar
(jlp). Wer unter einer für Kraftfahrzeuge geöffneten Parkplatzschranke hindurch geht, muss damit rechnen, dass diese sich plötzlich schließt. Widmet der Fußgänger dem Schlagbaum gleichwohl nicht die nötige Aufmerksamkeit und wird er infolgedessen am Kopf getroffen, muss er seinen Schaden alleine tragen. Ein rot-weißer Schlagbaum ist für jedermann leicht zu beachten und leicht zu erkennen. Wer gleichwohl unter einen solchen Schlagbaum laufen will, geht daher ein hohes Eigenrisiko ein und haftet für seinen Schaden selbst.
Landgericht Coburg, Az.: 33 S 6/09