Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(974) Überforderung im Straßenverkehr

(jlp). Kollidiert ein 9-jähriger Fahrradfahrer mit einem Pkw, der in Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand geparkt ist, kann bereits das verkehrswidrige Linksparken eine generelle verkehrstypische Überforderungssituation des Kindes begründen, weil ein links geparktes Fahrzeug erhöhte Aufmerksamkeit verlangt, um sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug unbesetzt ist und keine weitere Gefahr darstellt oder ob mit einem plötzlichen Anfahren in die eigene Fahrtrichtung gerechnet werden muss. Ist ein Kind in dieser Situation offensichtlich überfordert, haftet es für den Kollisionsschaden mit dem Pkw nicht.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 133/09

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