Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(976) Geschäftshund ist erlaubt

(jlp). Nach der Rechtsprechung ist ein generell im Mietvertrag ausgesprochenes Tierhaltungsverbot unwirksam. Der Vermieter kann deshalb aus einem solchen Verbot keinerlei Rechte herleiten. Dies bedeutet, dass auch ein Gewerberaummieter in seinen Geschäftsräumen einen Hund halten darf. Erst recht gilt diese Hundehaltungserlaubnis, wenn der Hund nur zu den Geschäftszeiten sich im Ladenlokal aufhält und dort auch nur zwei bis dreimal pro Woche. Sprechen auch sonst keine schwerwiegend nachvollziehbaren Interessen gegen das Mitbringen des Hundes in die Geschäftsräume, dann ist eine deswegen ausgesprochene Kündigung unwirksam.

Landgericht Itzehoe, Az.: 7 O 191/08

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