Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(979) Haftung für Fahrstreifenwechsel

(jlp). Allein die gefahrene Geschwindigkeit von 160 bis 170 km/h auf einer wenig befahrenen und gut einsehbaren Autobahn führt nicht zur Mithaftung eines vorfahrtberechtigten Unfallbeteiligten, wenn der Unfallgegner kurz vor dem Unfall von der Einfädelspur einer Autobahnauffahrt auf die Überholspur der Autobahn gewechselt hat, obwohl er seinen Pkw mit einer Leistung von 33 kW nicht derart beschleunigen konnte, dass eine Gefährdung des herannahenden vorfahrtberechtigten Fahrzeugs ausgeschlossen war.

Oberlandesgericht Jena, Az.: 5 U 797/08

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