Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(980) Alleinhaftung eines Linksabbiegers
(jlp). Auf einer Bundesstraße auf gerader Strecke kam es zu einem Unfall, in dem ein vor einem Lkw fahrender Pkw nach links in einen Waldweg abbiegen wollte und hierbei mit einem Pkw, der den Lkw überholte, kollidierte. Das Oberlandesgericht musste über die Schadensverteilung entscheiden und kam zu dem Urteil, dass ein abbiegender Kfz-Führer in der Regel alleine haftet. Kommt es zwischen einem nach links abbiegenden Kraftfahrer und einem überholenden Fahrzeug zum Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kfz-Führer die ihm obliegende Sorgfalt verletzt hat. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück. Der abbiegende Kfz-Führer hat zudem nicht angegeben, mit welcher Ausgangsgeschwindigkeit gefahren wurde, wie viele Meter er vor dem Feldweg auf welche Geschwindigkeit abgebremst hat, wie viel Zeit zwischen Setzen des Blinkers und Abbiegen lag und in welcher Entfernung sich der Lkw hierzu befand.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 6 U 106/08