Gerichtsurteile

"Wer Recht hat, muss nicht 
immer auch sein Recht bekommen".

Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.

Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.

Das Urteil:

(982) Blindflug

(jlp). Überfährt ein Kraftfahrzeugführer eine Ampelanlage, die rotes Licht zeigt, so wird dieses Fahrverhalten bei der Geltendmachung von Vollkaskoschadenersatzansprüchen als grob fahrlässig eingestuft. Die Kaskoversicherungsgesellschaft ist daher zu einer Leistungskürzung berechtigt, die sich an der Schwere des Verschuldens orientiert. Behauptet der Fahrzeugführer, dass ihn die Sonne in dieser Situation geblendet habe, so rechtfertigt dieses "blinde" Fahren nur eine Kaskoentschädigung in Höhe von 50 Prozent.

Landgericht Münster, Az.: 15 O 141/09

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