Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(986) Geklaute Stadtpläne
(jlp). Wer von einer fremden Homepage einen Plan kopiert und auf der eigenen Homepage als Anfahrtsskizze nutzt, verletzt das Urheberrecht. Er hat dem Ersteller des Planes eine angemessene Lizenzgebühr zu bezahlen, die sich danach richtet, was ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert hätte. Auf dem Markt werden für solche Pläne zwischen 675 Euro und 820 Euro bezahlt. Deshalb ist eine Urhebergebühr von 650 Euro als angemessen anzusehen.
Amtsgericht München, Az.: 161 C 8713/09