Gerichtsurteile
"Wer Recht hat, muss nicht
immer auch sein Recht bekommen".
Diese Weisheit ist allgemein bekannt. Bevor man sich auf einen aufwendigen Rechtsstreit einlässt, können ähnlich gelagerte Fälle nachgelesen werden.
Deshalb veröffentlichen wir regelmäßig in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Gerichtsurteile aus dem Juristischen Literatur-Pressedienst (jlp), der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de), dem D.A.S. Presseservice und den juristischen Info-Portalen www.kostenlose-urteile.de sowie www.rechtsindex.de, die wir hier an dieser Stelle auch den Besuchern unserer Internetpräsenz gerne zur Verfügung stellen.
Das Urteil:
(995) Qualitätsanforderungen an Gütesiegel
(jlp). Die Verleihung eines Gütesiegels "Deutsches Hygienezertifikat" erweckt den unzutreffenden Anschein erhöhter Qualitätsanforderung, obwohl nur die gesetzlich vorgesehenen Mindestanforderungen mit dem Siegel bestätigt werden. Dies ist eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit unzulässig. Unzulässig ist eine solche Werbung mit einem Gütesiegel aber auch dann, wenn die Vergabe nicht durch eine neutrale Stelle erfolgt. Gerade dies aber erwartet der Verbraucher.
Landgericht Berlin, Az.: 15 O 249/09 (n.rk.)