15.07.2010

(1004) Unlauterer Gewährleistungsausschluss

(jlp). Ein gewerblicher Verkäufer handelt unlauter, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren (hier: Telefonartikel) unter Ausschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Mängelgewährleistung anbietet. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist nur unter Gewerbetreibenden möglich. Trifft aber der Verkäufer keine Vorkehrungen dafür, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgeben können, so handelt er wettbewerbswidrig. Seine Verkaufsangebote muss er zugunsten des gesetzlichen Verbraucherschutzes ändern.

Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 34/08