15.09.2010
(1025) Falsch Parken kann teuer werden
(jlp). Ein Fahrzeug (hier: Taxi am Taxistand), das im Kurvenbereich einer Straße berechtigt abgestellt wurde, aber mit dem Heckteil circa 1,30 Meter ins absolute Haltverbot hineinragt, haftet im Fall eines Unfalls zu einem Drittel, wenn so ein Busfahrer in dieser Kurve dieses Fahrzeug streift. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Schäden am Fahrzeug nur an den Teilen entstanden sind, die sich im absoluten Haltverbot befunden haben.
Amtsgericht München, Az.: 341 C 15805/09