15.10.2013
(2196) Umsatzsteuerbescheid bei unvollständiger Rechnung
(jlp). Eine Rechnung, die nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält, ist unvollständig. Die Ausweisung von Umsatzsteuer in dieser Rechnung führt aber trotzdem zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers. Nur so lassen sich nämlich Missbräuche durch die Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis verhindern. Auch der Rechnungsaussteller kann sich so durch Weglassen auch nur eines gesetzlichen Rechnungsmerkmals nicht seiner steuerrechtlichen Inanspruchnahme entziehen.
Bundesfinanzhof, Az.: V R 39/09