15.04.2014
(2233) Cannabis plus Alkohol
(jlp). Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung kann auch der gelegentliche Cannabiskonsum mit zusätzlichem Gebrauch von Alkohol zum Verlust der Fahreignung führen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird hierdurch nicht verletzt. Voraussetzung ist allerdings ein Mischkonsum, der eine kombinierte Rauschwirkung zur Folge haben kann.
Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 32/12