15.07.2014

(2253) Gefährliches Fahrmanöver

(jlp). Wer trotz eines herannahenden Fahrzeugs mit seinem Fahrzeug aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einbiegt, um unmittelbar danach links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Gefährlich deshalb, weil ein solches Fahrmanöver in einer solchen Situation (das herannahende Fahrzeug wurde erkannt, Einbiegen mit geringer Geschwindigkeit, Abbiegevorgang nach links) absolut unzulässig ist. Der abbiegende Fahrzeugführer haftet daher für die Unfallfolgen allein.

Oberlandesgericht Hamm, AZ 9 U 210/13