15.09.2014
(2260) Beweisregeln im Kreisverkehr
(jlp). Kommt es im Kreisverkehr zu einer Kollision von zwei Fahrzeugen, so spricht alles für einen Vorfahrtverstoß des in den Kreisverkehr Einfahrenden, wenn er im Einmündungsbereich mit einem auf der Kreisfahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer kollidiert, dessen Vorfahrtberechtigung feststeht, weil er zuerst in den Kreisverkehr eingefahren ist.
Landgericht Saarbrücken, AZ 13 S 196/13