15.06.2016

(2367) Fahrer hält Handy in der Hand - immer ein Verstoß?

Das OLG Stuttgart hob mit seinem Beschluss vom 25.04.2016 (4 Ss 212/16) ein Urteil des Amtsgerichts Backnang auf, das einen Autofahrer nach § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Nr. 22 wegen "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons mittels Halten des Mobiltelefons während der Fahrt" zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt hatte.

Zum Hergang

Der Autofahrer hatte schon vor Antritt der Fahrt begonnen, mit seinem Smartphone zu telefonieren. Als er in das Auto gestiegen war und den Motor gestartet hatte, stellte sein Mobiltelefon eine Bluetooth-Verbindung mit der Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs her. Er fuhr los und vergaß, das Handy abzulegen.

Rechtsbeschwerde

Die vom Autofahrer erhobene Rechtsbeschwerde mit der darin vor- getragenen Sachrüge hatte Erfolg und führte zum Freispruch. Für das OLG war hierbei maßgebend, dass die geltende Fassung des § 23 Abs. 1a StVO den Schuldspruch des Amts- gerichts nicht trägt, weil die Verwendung eines Mobiltelefons über Bluetooth und Freisprechanlage keine verbotene Benutzung im Sinne der genannten Vorschrift darstellt.

AZ: OLG Stuttgart 4 Ss 212/16

OLG Stuttgart/GLH