15.01.2021

(2492) Neuwertentschädigung steht Leasingnehmer zu

Der Fall   Eine Leasingkundin hatte vertragsgemäß eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, und zwar aus freien Stücken zum Neuwert. Das entsprach gut 70.000 EUR. Nach dem Diebstahl erstattete die Versicherung der BMW Bank als Leasinggeber rund 50.000 EUR für alle Verluste und Kosten. Die Kundin forderte die übrigen 20.000 EUR, aber die Bank stellte sich quer und gab bei der Versicherung die Zahlung nicht frei.

Vorausgegangene Urteile   Bis dahin war umstritten, wem das Geld in so einem Fall zusteht. Einige Experten meinten, dass allein die Leasingfirma als Eigentümer des Autos darauf Anspruch habe - auch wenn sie dadurch Gewinn mache. So hatte es auch das Oberlandesgericht München gesehen. Schließlich landete der Fall beim BGH.

Urteil des BGH   Der BGH hingegen kam zu folgendem Schluss: Die 20.000 EUR stehen der Klägerin zu. Begründung: Ein Autokäufer schließe eine Neuwertversicherung ab, um sich bei Verlust einen gleichwertigen Neuwagen anschaffen zu können und nicht auf einen Gebrauchten ausweichen zu müssen. Beim Leasing sei die Interessenlage nicht anders: Der Kunde könne das Geld einsetzen, um zu vergleichbaren Konditionen einen anderen Neuwagen zu leasen. Die BMW Bank dagegen nutze die Autos nicht selbst, sondern finanziere sie nur. Sie würde das von der Versicherung zu erstattende Geld als reinen ,,Übererlös" vereinnahmen. Das widerspricht laut BGH dem Gerechtigkeitsgedanken.

Bundesgerichtshof
- Urteil vom 09.09.2020 -
Az. VIII ZR 389/18