15.02.2021

(2496) Falschparker auf E-Auto-Platz muss mit Abschleppen rechnen

Der Fall   Ein Mann hatte sein Auto mit Verbrennungsmotor auf einem Sonderparkplatz mit Ladesäule für E-Fahrzeuge abgestellt. Daneben befand sich ein weiterer freier E-Auto-Parkplatz. Nicht mal eine Viertelstunde nach Entdeckung dieses Falschparkens wurde das Auto abgeschleppt. Der Fahrer weigerte sich aber, die Abschleppkosten zu zahlen. Er erachtete das Vorgehen als unverhältnismäßig und argumentierte, ein Knöllchen wegen Falschparkens hätte ja gereicht.

Das Urteil   Die Richter bewerteten das Abschleppen als berechtigt. Denn mit den Flächen für bevorrechtigtes Parken solle die Elektromobilität gefördert werden. Außerdem sah das Gericht eine Behinderung anderer als gegeben an - was eine Voraussetzung für das schnelle Abschleppen war. Die Nutzung der Parkfläche sei beeinträchtigt worden, da diese nur Elektroautos vorbehalten sei. In diesem Fall war es ohne Belang, dass der zweite Sonderparkplatz für E-Autos noch frei war - denn es sei nicht abzuschätzen gewesen, wann und in welcher Anzahl E-Autos einen freien Platz hätten benutzen wollen. Auch eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten sah das Gericht hier nicht als erforderlich an - so lange zu warten stehe einer effektiven Parkraumüberwachung entgegen, und eine ,,negative Vorbildfunktion" sollte so auch vermieden werden.

Verwaltungsgericht Koblenz
- Urteil vom 09.09.2020 -
Az. 2 K 1308/19.KO