15.05.2010
(985) Beste Preise
(jlp). Die Aussage "beste Preise" ist keine Alleinstellungsbehauptung, da sie nur die allgemeine Aussage von "sehr guten" Preisen enthält. Eine solche Werbeaussage ist erlaubt und nicht irreführend.
Oberlandesgericht Hamm, Az.: 4 U 19/09