30.01.2024
TÜV SÜD: Amtliche Prüfgebühren gültig ab 31.01.2024
Wie bereits mit Newsletter 445 vom 21.12.2023 berichtet, wurde durch den Bundesrat am 15.12.2023 eine Gebührenerhöhung im Bereich Fahrerlaubnis verabschiedet.
Diese wurde nun heute - am 30.01.2024 - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag - am 31.01.2024 - in Kraft.
Die neue Gebührenstruktur ist somit geltendes Recht und gilt für alle Prüfungen, die ab dem 31.01.2024 durchgeführt werden.
Mehr dazu finden Mitglieder des FLVBW im heutigen Newsletter Nr. 448 und auf unserer Homepage hier..