27.08.2024© FahrSchulPraxis - Entnommen aus Ausgabe August 2024, Seite 445

EDITORIAL: Wann kommt der Referentenentwurf zur FahrschAusbO?

Liebe Leserinnen und Leser,

 

schon seit längerer Zeit scheint man im BMDV an der Reform der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zu arbeiten. Aber über den konkreten Termin der Publikation des angekündigten Referentenentwurfs sowie über die wesentlichen Inhalte des neuen Werks auf Basis des BASt-Projekts OFSA II und des vor einiger Zeit entstandenen Eckpunktepapiers hüllt sich das Ministerium in Schweigen.

 

Die Fahrlehrerschaft will sich auf neue Anforderungen an die Fahrausbildung vorbereiten: insbesondere mit Blick auf die wichtigen Themenbereiche Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung. Diese sollen künftig unter Verwendung multimedialer und digitaler Lerninhalte sowie neuer Lehr-/Lernformen wesentlich lernwirksamer gestaltet werden. Dabei sollen außerdem theoretische und praktische Lerninhalte besser miteinander verzahnt werden.

 

Dringend erforderlich sind dabei Antworten auf diese Fragen:

  • Wie soll künftig die theoretische Fahrausbildung inhaltlich und zeitlich nach Präsenzunterricht und Online-Unterricht (asynchron oder synchron) aufgeteilt werden?
  • Wird Unterricht nur noch in geschlossenen Kursen zulässig sein?
  • Welchen Raum soll das obligatorische Selbstlernen der theoretischen Teile der Fahrausbildung unter Nutzung von E-Learning-Angeboten einnehmen?
  • In welcher Art und in welchem Umfang wird von den Fahrschulen eine obligatorische Lernzielkontrolle gefordert werden?
  • Welche Rolle wird der Einsatz von Simulatoren in der Fahrausbildung spielen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt spannend! Sobald der Referentenentwurf vorliegt, werden sich die Fahrlehrerverbände und ihre Mitglieder in die Diskussion einbringen. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. wird – wie schon immer – seine Mitglieder auf Regionalversammlungen über das Paket des Neuen ausführlich informieren. Dabei erwarten wir, dass sich unsere Betriebe und Mitarbeitenden dank einer gesetzlichen Übergangszeit von zwei Jahren ohne eine Hast à la Heizungsgesetz intensiv auf die Anforderungen der neuen Fahrschüler-Ausbildungsordnung einstellen können.

 

In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich

Ihr

Jochen Klima

 

Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.


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