EDITORIAL: Umkehren bei der Fahrprüfung
Liebe Leserinnen und Leser,
auf der Versammlung eines Kreisvereins informierte der zuständige FE-Leiter die Mitglieder über die jüngste Änderung des Fahraufgabenkatalogs, die ab 1. Oktober 2024 gilt. Danach gelte es in der praktischen Prüfung künftig als Fehler, wenn zu Prüfende bei der Grundfahraufgabe Umkehren eine Grundstückseinfahrt nutzten und dabei rückwärts über einen Gehweg fahren.
Ein Faktencheck erbrachte folgenden Hintergrund: Die Beschreibung der Grundfahraufgabe 2.4.1 „Umkehren“ wurde wie folgt geändert. Siehe auch FPX Juli 2024, Seite 403: „Bei der Grundfahraufgabe handelt es sich um eine Aufgabe, bei der der Bewerber selbstständig eine geeignete Stelle und Methode wählt, um umzukehren (z.B. Park- oder Stellplatz, Einmündung“. Gestrichen wurde: Grundstückseinfahrt).
Offensichtlich bekamen die Prüforganisationen gelegentlich Beschwerden von Grundstücksbesitzern zu hören, weil Bewerber beim Umkehren ihre Einfahrt benutzt hatten. Durch die Streichung der „Grundstückseinfahrt“ kann das BMDV etwaigen Bürgerbeschwerden jetzt elegant entgegnen, die Grundstückseinfahrt stehe nicht im Fahraufgabenkatalog.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist, die Nutzung einer Grundstückseinfahrt und das dazu erforderliche Überqueren des Gehwegs zum Umkehren verstößt auch nach dem 1. Oktober 2024 nicht gegen die StVO und ist deshalb weiterhin zulässig. Daran ändert die Änderung des Fahraufgabenkatalogs nichts. Freilich, Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sollten während der Ausbildung ihre Kunden darauf hinweisen, dass manche Anwohner mit Ärger und Stress reagieren, wenn täglich mehrmals Fahrschulautos rückwärts in ihren Hof hineinrangieren, vor allem wenn dort Kinder spielen und Auspuffqualm in die Wohnung zieht.
Die Grundfahraufgabe „Umkehren“ kann prüfungskonform sehr elegant und ohne mühseliges Rangieren durch einfaches „um den Block fahren“ oder die Nutzung eines Kreisverkehrs ausgeführt werden. Das ist – nebenbei bemerkt – auch dann erlaubt, wenn Bewerber dazu ein paar extra Meter fahren und dabei andere, weniger geeignete Stellen auslassen.
In diesem Sinne grüße ich Sie sehr herzlich
Ihr
Jochen Klima
Foto: Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
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