Empfehlungen für monatliche Gehaltszahlungen (brutto) für Fahrlehrer/innen der Klasse BE in Baden-Württemberg

Stand 09/2022 / PDF-Download...

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. gibt folgende Empfehlungen für monatliche Gehaltszahlungen (brutto) für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen der Klasse BE in Baden-Württemberg:

Gehaltsstufe 1

  Gehaltsstufe 2   Gehaltsstufe 3
im ersten Berufsjahr   im zweiten Berufsjahr   im dritten Berufsjahr
       

freie Vereinbarung,
jedoch mind.

3.536 € bis 3.952 €*

 

3.744 € bis 4.160 €*

 

3.952 € bis 4.368 €*

ausgehend von 208 Übungseinheiten à 45 Minuten pro Monat
(entspricht annähernd einer Arbeitswoche von 36 Stunden à 60 Minuten)

* Zuschlag für Besitz Klasse A bis 2 %, Klassen CE/DE bis 5 %

 

Ergänzende Hinweise:

  1. Grundlage dieser Empfehlungen ist eine repräsentative Umfrage der MOVING International Road Safety Association e.V. unter den baden-württembergischen Fahrschulen vom August 2022.
  2. Da die Fahrschulentgelte und die Gehälter der angestellten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer im Flächenland Baden-Württemberg regional sehr unterschiedlich sind (z. B. Stadt/Land), können die Gehaltsempfehlungen des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg nur ungefähre Richtwerte für die Vereinbarung von Beschäftigungsverhältnissen sein.
  3. Eventuelle Zulagen bedürfen immer der schriftlichen Vereinbarung.
  4. Einer besonderen Regelung bedarf außerdem die private Benutzung von fahrschuleigenen Kraftfahrzeugen – monatliche Pauschale oder Abrechnung nach km – (unterliegt der Lohnsteuer). Desgleichen die Gewährung von Zuwendungen für erhöhten Versicherungsschutz bzw. vermögenswirksame Leistungen usw.
  5. Für weitere Hinweise nutzen Sie bitte unsere Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen mit Fahrlehrern.

 

Ausbildung von Fahrlehreranwärtern in der Ausbildungsfahrschule

In den ersten beiden Phasen der Ausbildung (Hospitation und überwachter Unterricht) muss der Ausbildungsfahrlehrer nicht nur während des gesamten Unterrichts anwesend sein, sondern es muss auch für jeden Unterricht eine Vor- und Nachbesprechung stattfinden. Deshalb ist die Ausbildungsfahrschule in dieser Zeit zunächst belastet.

Erst im dritten Abschnitt der Ausbildung, wenn der Anwärter selbstständig theoretischen und praktischen Unterricht abhalten darf, wird der Ausbildungsfahrlehrer entlastet. Dann kann die Fahrschule vom Einsatz des Fahrlehrers in Ausbildung wirtschaftlichen Nutzen ziehen.

Deshalb ist nach unserer Auffassung bei 40 Ausbildungsstunden (à 45 Minuten) pro Woche eine Vergütung von etwa 30 bis 40 Prozent der monatlichen Vergütung eines Fahrlehrers im ersten Berufsjahr angemessen. Diese Vergütung wird jedoch über die gesamte Ausbildungszeit mittels monatlichem Fixbetrag gezahlt.

Da die Vergütung für angestellte Fahrlehrer regional, abhängig von den Fahrschulentgelten, sehr unterschiedlich ist, liegt nach unseren Informationen die Ausbildungsvergütung für einen Fahrlehrer in Ausbildung in Baden-Württemberg derzeit monatlich zwischen 950 € bis 1.500 € (brutto). Diese Vergütung halten wir für angemessen.