Fahrlehrer-Fortbildung 2018
Wir bieten in unserem 3-tägigen BASISSEMINAR* in 2018 fünf verschiedene Themenblöcke an:
- „Aktuelle Rechtsänderungen“,
- „Mitarbeiterführung und Umgang mit Kolleginnen und Kollegen“,
- „Elektromobilität in der Fahrausbildung“,
- "Die zeitgemäße Fahrschule und ihr optimaler Versicherungsschutz“ und
- „Pädagogik: ‚Du kannst mich mal!‘ – ‚Du mich auch!‘ – Die richtige Gesprächsform finden und anwenden“.
Sie können daraus auch einzelne Tage buchen oder eines unserer neuen 1-tägigen BASISSEMINARE* „Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer“, „Fortbildung zur pädagogischen Überwachung“, „Fortbildung zur Visualisierung“ und „Aktuelle Rechtsänderungen“ besuchen.
Das bewährte 3-tägige CE-SEMINAR* „Aufbaukurs für Nutzfahrzeuge“ in Zusammenarbeit mit MERCEDES-BENZ PROFITRAINING in Wörth findet 2018 fünf Mal statt.
Im Angebot sind zwei neu konzipierten KLASSE-A-SEMINARE* „Training für Motorradfahrlehrer“ und „Tourentraining für Motorradfahrlehrer“. Die Seminare „Ausbildung zum Instruktor für das Motorradsicherheitstraining“ und das „Fahrdynamik-Training“ werden ebenfalls angeboten. Das 7-tägige Langstreckentraining MotorradTotal führt im September in die französischen Seealpen.
Die Seminare „Digitales Kontrollgerät“, „EU-Fahrgastrechte“, „Sozialvorschriften in der Verkehrskontrolle“ und „Großraum- und Schwertransporte“ beinhalten Aktuelles für Ihre Seminare zur Berufskraftfahrer-Qualifikation*.
Ab 2018 müssen Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis alle zwei Jahre zur ASF- und/oder FES-Fortbildung**. Wir bieten dazu Seminare über das ganze Jahr verteilt an.
Das vollständige Fortbildungsangebot sowie das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage aktuell immer hier ...
WIR WÜRDEN UNS FREUEN, SIE BEI EINEM UNSERER SEMINARE BEGRÜßEN ZU DÜRFEN!
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*Seminar nach § 53 Abs. 1 FahrlG-neu (vorher: § 33a Abs. 1 FahrlG)
**Seminar nach § 53 Abs. 2 FahrlG-neu (vorher: § 33a Abs. 2 FahrlG)
Fotos: Rainer Sturm/Pixelio