04.02.2020 - Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule - Minijob-Verhältnis zulässig?
Bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. wurde in jüngster Zeit mehrfach angefragt, ob eine Ausbildungsfahrschule einen bei ihr in Ausbildung befindlichen Fahrlehreranwärter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (450-Euro-Minijob) beschäftigen dürfe... Zum Artikel ...
Der Artikel wurde veröffentlicht in der Fachzeitschrift FahrSchulPraxis Januar 2020, Seite 18.