04.02.2020 - Fahrlehreranwärter in der Ausbildungsfahrschule - Minijob-Verhältnis zulässig?

 
Bei der Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. wurde in jüngster Zeit mehrfach angefragt, ob eine Ausbildungsfahrschule einen bei ihr in Ausbildung befindlichen Fahrlehreranwärter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (450-Euro-Minijob) beschäftigen dürfe... Zum Artikel ...
 

Der Artikel wurde veröffentlicht in der Fachzeitschrift FahrSchulPraxis Januar 2020, Seite 18.

 

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