Pressemitteilung des FLVBW: Corona-Krise
Zur Minderung der Infektionsgefahr ist Fahrschulen nach Anordnung der Landesregierung vom 16. März 2020 die theoretische und praktische Unterrichtung ab sofort bis auf Weiteres untersagt. Große Unterrichtsunterbrechungen stehen dem Ziel, möglichst bald in den Besitz des Führerscheins zu kommen, entgegen. Zugleich droht Fahrschülern, welche die praktische Fahrerlaubnisprüfung aus Witterungs- oder anderen Gründen verschieben mussten, das Verfallen der bereits abgelegten theoretischen Prüfung. Berufskraftfahrern, welche die nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erforderliche Teilnahme an einer Weiterbildung zum jeweiligen Stichtag nicht nachweisen können, droht das Verbot, Busse und Lkw des gewerblichen Verkehrs führen zu dürfen. Insofern hat der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. die Landesregierung gebeten, rechtzeitig für ausgleichende Regelungen zu sorgen.
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