14.03.2022 - Von Fahrschulen durchgeführte Hilfstransporte in die Ukraine

Derzeit erreichen uns immer wieder Anfragen von Fahrschulen, die Hilfstransporte in die Ukraine durchführen wollen und wissen möchten, wie es sich in diesem Fall mit

  • der Lkw-Maut
  • der Benutzung des Fahrtenschreibers
  • den Lenk- und Ruhezeiten
  • dem Sonntagsfahrverbot
  • der Nutzung von Fahrschul-Lkw  

etc. verhält. Dazu haben wir Informationen des BAG und der Fahrlehrerversicherung:

Informationen des Bundesamts für den Güterverkehr (BAG)
Auf der Homepage des BAG (s. https://www.bag.bund.de/) sind dazu sehr ausführliche Informationen zu finden.

Hier der direkte Link:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/Infobox_Hilfsguetertransporte_Ukraine.html

Fahrlehrerversicherung VaG (FV)
Von der FV erhielten wir für den Einsatz von bei der FV versicherten Fahrschul-Lkw bei Hilfstransporten folgende Informationen:

    • Der Kunde teilt der FV per Mail an info@fv.de mit
      - von wann bis wann (Zeitraum) der Lkw unterwegs ist,
      - wohin (Ort) der Lkw fährt,
      - Namensnennung der Fahrer (es dürfen nur Versicherungsnehmer und Fahrlehrer mit den Schulungsfahrzeugen fahren)

Nach Prüfung wird der Kunde eine schriftliche Genehmigung von der FV erhalten.

 

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