FLVBW: Geplante Fahrverbote für Diesel-Pkw in Stuttgart stellen auch Fahrschulen vor enorme Probleme

Pressemitteilung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
Korntal, 2. März 2017
Die geplanten Fahrverbote für Diesel-Pkw stellen auch die Fahrschulen in Stuttgart und im Land vor enorme Probleme:
- In Fahrschulen sind sehr viele Diesel-Pkw im Einsatz. Während der vergangenen Jahre wurden wir von der Politik und der Industrie immer dazu aufgefordert, „umwelt- und klimafreundliche Diesel-Pkw“ einzusetzen.
- Fahrschul-Pkw werden in den meisten Fällen für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren geleast. Deshalb sind die Fahrschulen nicht in der Lage, kurzfristig ihren Fuhrpark auszutauschen.
Wir wissen, dass derzeit etwa 40 Prozent der Fahrschul-Pkw noch unter der Norm EURO 6 liegen und somit vom Fahrverbot betroffen wären. - Fahrschulen würden sehr gerne mit gutem Beispiel vorangehen und zur Ausbildung moderne Elektro-Pkw einsetzen. Dagegen stehen derzeit aber folgende Gründe:
a) Die geringe Reichweite der Fahrzeuge reicht (noch) nicht aus, um die an einem normalen Arbeitstag eines Fahrlehrers (Stadtfahrten, Überlandfahrten, Autobahn) erforderliche Kilometerleistung zu realisieren.
b) Wird die praktische Prüfung auf einem Elektro-Pkw abgelegt, muss anschließend die Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt werden.
Um im Anschluss den im elterlichen Haushalt meist noch vorhandenen Schaltwagen oder einen erschwinglichen Gebrauchtwagen fahren zu dürfen, ist somit eine weitere Fahrprüfung auf einem Pkw mit Schaltgetriebe erforderlich. Wir fordern seit Langem eine Modifizierung dieser Regelung. Bei dieser Vorgabe handelt es sich allerdings um EU-Recht. Die EU ist derzeit nicht bereit, dies zu ändern. - Nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 17 FeV) muss die praktische Fahrerlaubnisprüfung dort abgelegt werden (sogenannte „Prüfort-Regelung“), wo der Bewerber wohnt, arbeitet oder zur Schule geht.
Diese Vorschrift wird auch von der Stadt Stuttgart (zuständige Fahrerlaubnisbehörde) sehr restriktiv angewendet.
Selbst wenn es die Fahrschulen und die Bewerber wollten, könnte somit die Ausbildung und Prüfung nicht in die umliegenden Städte und Gemeinden verlegt werden.
Die Fahrausbildung muss im Kessel absolviert werden.
Fazit:
Für die Fahrschulen wäre eine Ausnahme von existenzieller Bedeutung.
Falls keine Ausnahmen vorgesehen sind, bräuchten wir nach dem 1. Januar 2018 zumindest eine Übergangsfrist von ein bis zwei Jahren.
Diese Information ging heute an Herrn Winfried Hermann MdL, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, Herrn Fritz Kuhn, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, sowie an Vertreter der Medien.
Zum Thema finden Sie die aktuelle Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), der auch der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. angehört, hier ...
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