Infos für Fahrlehrer

Neben den speziellen Infos für Fahrlehrer, die Sie unter dieser Rubrik finden, haben wir Ihnen hier Links zu Seiten auf unserer Homepage - sortiert nach Themen - zusammengestellt, die für Sie auch interessant sein könnten.

Hinweis: Wir veröffentlichen Monat für Monat in unserer Fachzeitschrift FahrSchulPraxis interessante Artikel zu allen Themen rund um die Fahrschule. Schauen Sie mal rein ...

Klicken Sie auf das gewünschte Thema:

Thema Anstellungsverhältnisse > mehr ...

Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen mit Fahrlehrern

Die Empfehlungen für die Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen mit Fahrlehrern, herausgegeben von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), beinhalten ausführliche Erläuterungen zu allen Themen, die für Beschäftigungsverhältnisse mit Fahrlehrern maßgeblich sind.
Die Empfehlungen finden Sie hier ...

 

Anstellungsvertrag für Fahrlehrer

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) empfiehlt, das von ihr herausgegebene Muster eines Anstellungsvertrags für Fahrlehrer(innen) zu verwenden. Da die Arbeitsgerichte die Wirksamkeit der einzelnen Regelungen durchaus unterschiedlich beurteilen, kann die BVF aber keine Haftung für das Muster übernehmen.
Zum Anstellungsvertrag für Fahrlehrer (PDF) ...

 

Empfehlungen für monatliche Gehaltszahlungen für Fahrlehrer/innen der Klasse BE in Baden-Württemberg

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. gibt Empfehlungen für monatliche Gehaltszahlungen für Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen der Klasse BE in Baden-Württemberg ...

 

Vertrag über die Fahrlehrerausbildung in einer Ausbildungsfahrschule

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) stellt für die Fahrlehrerausbildung in einer Ausbildungsfahrschule einen Mustervertrag zur Verfügung.
Zum Vertrag über die Fahrlehrerausbildung (PDF) ...

 

Umfrage: Wie geht es den Angestellten?

Qualität und Ansehen eines Unternehmens stehen in direktem Zusammenhang mit der Zufriedenheit seiner Beschäftigten. Die FahrSchulPraxis hat im Oktober 2010 die in einem Angestelltenverhältnis stehenden Kolleginnen und Kollegen gebeten, sich an der Umfrage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) mit dem Titel: „Wie geht es den Angestellten?“ zu beteiligen.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2011 ...

 

 

Thema Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) > mehr ...

DVR: Handbuch für Seminarleiter ASF

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e. V. stellt auf seiner Homepage unter www.aufbauseminare.com Änderungen und Ergänzungen zum Seminarleiterhandbuch als Download zur Verfügung.
Zur externen Seite des DVR gelangen Sie über diesen Link: www.aufbauseminare.com

 

DVR: Aufbauseminare in Fahrschulen (ASF) und ihre Überwachung in Baden-Württemberg

Hinweise für Verwaltungsbehörden, Seminarleiter, Sachverständige und Lehrgangsleiter

Das Handbuch ist nicht nur für die Erlaubnisbehörden und Sachverständigen von Bedeutung, auch die Seminarleiter können dem Handbuch Hilfen für ihre Tätigkeit entnehmen. Zum einen werden die Regelungen des Seminarerlaubnisrechts im Detail erläutert, zum anderen wird auch aufgezeigt, bei welchen Beanstandungen welche Maßnahmen sinnvoll sind. (2. Auflage, November 2005 / Hinweis: Die Aufbauseminare für Punkteauffällige -ASP- wurden zum 30.04.2014 eingestellt)
Zum Handbuch (PDF) ...

Thema Ausbildungsbescheinigung > mehr ...

Ausbildungsbescheinigung: Wie lange ist sie gültig?

Auch wenn sich die Ausbildung über mehrere Monate hinzieht oder wegen Krankheit, beruflicher Beanspruchung oder Urlaub zeitweise unterbrochen wird, hat der Fahrschüler Anspruch auf die Ausbildungsbescheinigung, sobald er die Ausbildung im gesetzlichen Mindestumfang absolviert hat.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2013 ...

 

Wechsel der Fahrschule: Die Ausbildungsbescheinigung gehört dem Fahrschüler

Mit Beschluss vom 14.03.2000 sagt das Bayrische Oberste Landesgericht, dass nicht Dritten, sondern dem Fahrschüler die Ausbildungsbescheinigung auszuhändigen ist, und zwar das Original.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 09/2000 ...

Thema Ausbildungsvertrag > mehr ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen (AGB)

Für die Gestaltung rechtssicherer Ausbildungsverträge ist es wichtig, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden, die mit den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der dazu ergangenen Rechtsprechung übereinstimmen. Aus diesem Grund stellt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) schon seit vielen Jahren Muster-AGB zur Verfügung. Diese sind rechtlich geprüft und beim Bundeskartellamt angemeldet. Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern, diese AGB in ihre Ausbildungsverträge einzubeziehen.

Die aktuelle Fassung der AGB als PDF-Download finden Sie hier:
Vertragslaufzeit zwölf Monate / Vertragslaufzeit sechs Monate

 

Vertragssicherheit: Welche Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag?

Lesen Sie zu diesem Thema ein Interview mit dem Syndikus des Verbandes, Rechtsanwalt Dr. Aull, Stuttgart.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2001 ...

Thema Behindertenausbildung / Mobilitätseinschränkung und Fahrausbildung > mehr ...

Fahrschulen, die Behindertenausbildung anbieten

 

Buchtipp: Mobilitätsbehinderte und Kraftfahrzeug

Ein umfassender Leitfaden zu Fragen der Fahrausbildung von körperlich Behinderten. Herausgegeben von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e.V. (DFA). Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der DFA ...

Zweite neu bearbeitete Auflage vom April 2010 (Erstauflage 1997) zu beziehen im Buchhandel (ISBN 978-3-00-030956-4) oder bei: Servicegesellschaft der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände mbH

 

Auflage - Beschränkung - Befristung: Die "beschnittene" Fahrerlaubnis

Nicht jeder erfüllt 100 Prozent der körperlichen und geistigen Voraussetzungen, die im Normalfall die Fahreignung ausmachen. Um aber auch Menschen mit ausgleichbaren Gebrechen eine Chance zum Führen eines Kraftfahrzeugs geben zu können, hat die Fahrerlaubnisbehörde mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Einschränkung einer Fahrerlaubnis. Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Beschränkungen oder Auflagen einer Fahrerlaubnis?
Zum vollständigen Artikel aus FPX 03/2005 ...

 

Hilfen für Behinderte: Auf Antrag Parkerleichterung

Die StVO sieht Parkerleichterungen nur für Blinde und Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung vor. In der Praxis erwies es sich als notwendig, Parkerleichterungen auch für andere Schwerbehinderte im Wege einer Ausnahmegenehmigung zuzulassen. Dies ist dank eines 2001 vom Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (UVM) ergangenen Erlasses möglich.
Im Antragsformular sind die Behinderungen genannt, für die eine Ausnahme in Betracht kommt.
Der Antrag ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen, wo auch die Antragsformulare vorliegen.
Die in Baden-Württemberg eingeführte Regelung wurde inzwischen auch von den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen übernommen.
Die Ausnahme berechtigt nicht zum Parken auf Parkflächen, die für Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde vorgesehen sind. (Information entnommen aus Artikel FPX Juli/2004, S. 386)

 

Krankenfahrstühle und Kleinautos: Ein Überblick

In den letzten vier Jahren wurden die Regelungen über die Fahrerlaubnis und die Zulassung für Krankenfahrstühle dreimal geändert. Die Übergangsregelungen der letzten Änderung sind nur zusammen mit der vor dem 01.09.2002 geltenden Fassung verständlich. Unser Fachautor Jürgen Bauer bringt Licht in das Dickicht.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2013 ...

 

Möglichkeiten und Grenzen der Fahrausbildung behinderter Menschen

Die heutzutage verfügbare Technik ermöglicht vielen Behinderten motorisierte Mobilität, wie dies noch vor wenigen Jahren undenkbar erschien. Automatisches Getriebe, Servolenkung sowie Außenspiegel, Fensterheber und Sitze mit elektrischer Einstellung gehören heute schon zur Grundausstattung vieler Pkw. Behinderte, die selbst Auto fahren wollen, benötigen darüber hinaus bestimmte Zusatzeinrichtungen, mit denen sie ihr Handikap kompensieren können.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 08/2001 ...

Thema Berufskraftfahrer-Qualifikation > mehr ...

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Sie finden alle aktuellen Informationen zum Thema Berufskraftfahrer-Qualifikation auf unserer Internetseite
hier ...

Thema Fahrzeuge für die Ausbildung und Prüfung > mehr ...

Prüfungsfahrzeuge

Eine aktuelle Liste der Prüfungsfahrzeuge finden Sie entweder

Die Anwenderhinweise zu den Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge zu Form und Abmessungen von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei den Fahrerlaubnisklassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE der TÜV | DEKRA arge tp 21 GbR, Stand Dezember 2016, finden Mitglieder des FLVBW im internen InternetForum hier ...

Unter dem Titel "Prüfungsfahrzeuge der Klassen BE, A, A2 und A1 – Auslaufende Übergangsfristen" finden Sie in der FahrSchulPraxis Ausgabe Februar 2016, Seite 78, Informationen. Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg finden den FPX-Artikel als PDF im internen InternetForum hier...

 

Lkw: Lehrfahrzeuge sind nicht von der Autobahnmaut betroffen

Fest steht, dass Fahrschulfahrzeuge von der Lkw-Maut nicht betroffen sind. Fest steht aber auch, dass Fahrzeuge, die zu Ausbildungszwecken von Speditionen ausgeliehen werden, auch bei Ausbildungsfahrten nicht von der Maut freigestellt sind. Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und zusätzlicher Kontrollen empfiehlt es sich, dass Fahrschulen ihre eigenen Lkw, die ausschließlich zu Ausbildungszwecken eingesetzt werden, bei Toll-Collect registrieren lassen. Diese Registrierung kann über die Internetseite unter www.toll-collect.de erfolgen. (Entnommen aus: FahrSchulPraxis, August 2003, S. 397.)
Zur externen Internetseite www.toll-collect.de

 

Thema Fahrlehrerausbildung > mehr ...

Informationen zum Beruf FAHRLEHRER

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Ausbildungsfahrlehrer/-fahrschulen

Gerne senden wir Ihnen eine Liste der Ausbildungsfahrlehrer/-fahrschulen.
Zum Kontaktformular ...

 

Vertrag über die Fahrlehrerausbildung in einer Ausbildungsfahrschule

Den von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. herausgegebene Mustervertrag finden Sie
hier als PDF-Datei ...

 

Thema Fahrlehrerfortbildung > mehr ...

Seminarangebote für Fahrlehrer

Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. bietet über sein Tochterunternehmen, die FSG/TTVA mbH, eine breite Palette an Fachseminaren an. So gehören z.B. Basisseminare, spezielle Seminare für Fahrlehrer der Klassen A, CE, DE und T, Seminare für Ausbilder der Berufskraftfahrer-Qualifikation sowie Aus- und Weiterbildungen für Seminarleiter zum festen Programm.
Unser komplettes Seminarangebot finden Sie immer aktuell hier ...

 

Bundesverwaltungsgericht zur Fortbildungspflicht

Inaktiver Fahrlehrer klagt vergebens

Seit 1999 müssen Fahrlehrer mindestens alle vier Jahre an einer dreitägigen Fortbildung teilnehmen. Gilt diese Verpflichtung auch für Inhaber der Fahrlehrerlaubnis, die den Beruf nicht ausüben? Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber im Oktober 2007 letztinstanzlich entschieden.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2008 ...

Info: Seit 2005 werden auch eintägige Fortbildungsveranstaltungen nach § 33a Abs. 1 FahrlG anerkannt, allerdings muss der Teilnehmer dann innerhalb von vier Jahren an vier Fortbildungstagen teilnehmen.

Thema FahrschulSuche > mehr ...

FahrschulSuche

Eine Liste unserer Mitgliedsfahrschulen, die der Veröffentlichung zugestimmt haben, finden Sie auf unserer Internetseite hier ...

Thema Führerscheinausbildung > mehr ...

Begleitetes Fahren ab 17

Sie finden alle aktuellen Informationen zum Thema Begleitetes Fahren ab 17 in Baden-Württemberg auf unserer Internetseite hier ...

 

EU-Führerschein: Leichter, billiger Führerschein ohne MPU im Ausland?

Sie finden alle aktuellen Informationen zum Thema EU-Führerschein auf unserer Internetseite hier ...

 

Fahrausbildung ist Vertrauenssache

Tipps, auf was bei der Wahl einer Fahrschule geachtet werden sollte, inkl. einer Checkliste, finden Sie hier ...

Diese Information ist zur honorarfreien Veröffentlichung für die Presse freigegeben. Wir bitten um ein Belegexemplar.

 

Telefonieren währen der Fahrstunde (BGH-Urteil)

Widersprüchliche Gerichtsurteile zur Benutzung von Mobiltelefonen durch Fahrlehrer während der praktischen Fahrausbildung hatten in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheit geführt. Nun hat ein jüngst bekannt gewordener Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.09.2014 (Az. 4 StR 92/14) Klarheit gebracht.
Danach verstößt ein Fahrlehrer nicht gegen das Telefonverbot des § 23 Absatz 1a StVO, wenn er während der Fahrstunde ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, sofern der fortgeschrittene Ausbildungszustand des Fahrschülers in der konkreten Situation keinen Anlass zum Eingreifen gibt.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2015 ...

Kommentar zum Telefon-Beschluss des BGH von Jochen Klima: Der Kunde Fahrschüler zahlt aus seiner Sicht gutes Geld für eine Fahrstunde und damit auch dafür, dass ihm sein Fahrlehrer in diesen 45 Minuten volle Aufmerksamkeit zukommen lässt. Ein häufig genannter Grund für Unzufriedenheit mit einem Fahrlehrer und für Beschwerden beim Verband ist die Tatsache, dass der Fahrlehrer sich nicht um den Schüler gekümmert, sondern ständig telefoniert und sich dabei ganz anderen Dingen als der Ausbildung gewidmet hat.
Und noch etwas: Die Vorbildfunktion von uns Fahrlehrern auf unsere zumeist jugendliche Kundschaft dürfen wir nicht unterschätzen! Wer Wasser predigt und Wein trinkt, indem er im Unterricht dafür wirbt, nicht ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren und die Zahl der Gespräche auch mit Headset und Co. zur Vermeidung von Ablenkung möglichst gering zu halten, wird – wenn er selbst die ganze Zeit an der Strippe hängt – schnell unglaubwürdig. Und das wäre schade. Wer aber Vernunft vorlebt, kann mit Nachahmung rechnen!
Zum vollständigen Artikel aus FPX 02/2015 ...

 

Ausbildungstransparenz: Diagrammkarte schafft Klarheit und Vertrauen

Wo stehe ich? Wie viele Fahrstunden brauche ich noch? Wann kann ich zur Prüfung? Wenn auf solche Fragen wachsweiche Antworten folgen, steigt der Fahrschüler frustriert aus dem Auto. Ganz anders hingegen, wenn der Fahrlehrer den momentanen Ausbildungsstand verständlich darlegt und eine einleuchtende Diagnose über den weiteren Verlauf abgibt. Wer darin firm ist, hat im heutzutage harten Wettbewerb der Fahrschulen die Nase vorn. Für die praktische Ausbildung sind dabei die Ausbildungsdiagrammkarten der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) ein bewährtes Hilfsmittel.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 11/2014 ...

 

Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen Baden-Württemberg

Für Streitigkeiten zwischen Fahrschülern und Fahrschulen

Der Fahrlehrerverband, ADAC, ACE und TÜV haben im Jahr 1999 eine Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen eingerichtet. Die Tätigkeit dieser Einrichtung - es ist die erste dieser Art in Deutschland – erstreckt sich auf das Land Baden-Württemberg.
Die Schlichtungsstelle für das Fahrschulwesen hat die Aufgabe, Streitigkeiten aus Ausbildungsverträgen zwischen Fahrschülern und Fahrschulen, deren Inhaber oder verantwortliche Leiter Mitglied des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. sind, möglichst gütlich beizulegen oder zu entscheiden.

Alle Infos über die Schlichtungsstelle finden Sie hier ...

Thema Führerscheinklassen > mehr ...

Führerscheinklassen

  • Eine Übersicht aller aktuellen Führerscheinklassen finden Sie auf unserer Internetseite hier ...
  • Eine Übersicht der Führerscheinklassen "alt" und "neu" finden Sie hier ...
  • Infos über das Thema Motorradfahren mit dem Autoführerschein? finden Sie hier ...
Thema Führerscheinprüfung > mehr ...

Führerscheinprüfung

Allgemeine Informationen zur Führerscheinprüfung finden Sie auf unserer Internetseite hier ...

Ob theoretische und/oder praktische Prüfungen in den einzelnen Führerscheinklassen vorgeschrieben sind, erfahren Sie hier ...

Thema Gerichtsurteile > mehr ...

Gerichtsurteile

Gerichtsurteile rund um das Straßenverkehrsrecht finden Sie nach Themen geordnet auf unserer Internetseite hier ...

 

Thema Gesetzgebung/Recht > mehr ...

Gesetzgebung/Recht

Wichtige Infos zum Thema Gesetzgebung/Recht haben wir Ihnen in einer eigenen Rubrik auf unserer Homepage zusammengestellt. Sie finden dort u.a. eine Übersicht der Führerscheinklassen "alt" und "neu", die Liste der Schlüsselzahlen (Anlage 9 FeV), die Staatenliest für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11 FeV).
Zur Rubrik Gesetzgebung/Recht ...

 

Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge - Anwendungshinweise des Ministerium für Behörden

Zu Artikel FPX 02/2013, S. 98

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) hat für die Durchführung der Fahrberechtigungsverordnung (Feuerwehrführerschein) den Behörden Anwendungshinweise gegeben.

Da auch für die Ausbildung und Prüfung wichtige Hinweise gegeben werden, empfehlen wir allen Mitgliedern, die sich bei der Freiwilligen Feuerwehr oder den anderen Organisationen als Ausbilder oder Prüfer engagieren wollen, sich mit diesen Anwendungshinweisen befassen.

Die Anwendungshinweise für Behörden des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur finden Mitglieder des FLVBW im internen InternetForum hier ...

 

Eckpunktepapier zur Reform des Fahrlehrerrechts

inkl. der Beratungs- und Abstimmungsergebnisse der Mitgliederversammlung des FLVBW am 28.04.12

Unter der Leitung des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur wurde von einer Arbeitsgruppe der Länder ein „Eckpunktepapier“ zur Reform des Fahrlehrerrechts erarbeitet. Ein Eckpunktepapier dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs. In der Mitgliederversammlung am 28. April 2012 haben die Teilnehmer die wesentlichen Punkte des Eckpunktepapiers beraten und darüber abgestimmt. Im Text des Eckpunktepapiers haben wir die Ergebnisse der Abstimmung und Erläuterungen eingearbeitet.

Mitglieder des FLVBW finden den vollständigen Text im internen InternetForum hier ...

 

Thema Mitglied im Verband > mehr ...
Thema Preise und Gebühren > mehr ...

Die aktuellen Gebühren

rund um den Führerschein finden Sie hier ...

 

Thema Wettbewerb > mehr ...

Wettbewerbsrecht: Wie der Verband seine Mitglieder vor wilder Abmahnung schützt

Wurden Sie schon einmal vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg wegen Ihrer Werbung abgemahnt? Wenn nicht, haben Sie bisher in punkto Werbung alles richtig gemacht! Wenn doch, hat Ihnen die Abmahnung wahrscheinlich viel Geld gespart! Lesen Sie, warum der Verband es nicht Abmahnvereinen etc. überlässt, gegen wettbewerbswidrige Werbung von Fahrschulen in Baden-Württemberg vorzugehen.
Zum vollständigen Artikel aus FPX 06/2011 ...