Infos über Fortbildungspflichten, -fristen und Anerkennung
Informieren Sie sich auf dieser Seite über:
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Fortbildungsfristen gemäß § 53 FahrlG: Flexible Fortbildungstage
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Fortbildung - Wem stehen Rabatt-Tage zu?
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Wichtiger Hinweis zu unseren Bus-, Lkw- und BKrFQ-Seminaren: Gleichzeitige Anerkennung von Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG und nach § 7 BKrFQV
Die FSG/TTVA mbH ist als Tochtergesellschaft des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. mit der Organisation und Abwicklung der Seminare beauftragt.