(2557) Überladung nicht erkannt - kein Schutz vor Bußgeld
Ein Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen hat einen Betroffenen wegen fahrlässigen Führens einer Fahrzeugkombination, deren zulässige Achslast um 12,39 % überschritten war, zu einer Geldbuße von 121 Euro verurteilt.