15.03.2022
(2536) Radweg nicht genutzt: Wer haftet?
Der Fall Auf einer Bundesstraße fuhr eine Radfahrerin auf der Fahrbahn statt auf dem Radweg und geriet in einen Unfall mit einem überholenden Motorradfahrer. Beide wurden schwer verletzt.
Das Urteil Dem Motorradfahrer konnte keine Schuld nachgewiesen werden. Trotzdem haftet er aufgrund der Betriebsgefahr mit 75 Prozent. Die Radfahrerin haftet wegen Nichtnutzung des Radweges mit 25 Prozent.
Oberlandesgericht München
- Urteil vom 20.10.2021 -
Az. 10 U 651/20