(2055) Zusammenstoß mit unbekanntem Tier
Behauptet ein Kfz-Fahrzeugführer, dass er auf der Bundesautobahn mit einem Tier zusammengestoßen ist, und steht nicht fest, welche Größe das Tier hatte, so ist die Teilkaskoversicherung berechtigt, die Schadenersatzansprüche nur zu 50 Prozent des …