Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr (Stand 01.07.2024)
Bei Aufnahme in den Verband wird einmalig eine Aufnahmegebühr erhoben:
- 155,00 Euro für Inhaber, Verantwortliche Leiter, Firmen
- 77,50 Euro für Angestellte
Der Mitgliedsbeitrag wird halbjährlich erhoben (Feb./Juli) und beträgt*
- für Angestellte
145,00 Euro/Jahr inkl. Fachzeitschrift FAHRSCHULE
120,00 Euro/Jahr ohne Fachzeitschrift FAHRSCHULE
- für Inhaber/Verantwortliche Leiter
498,00 Euro/Jahr inkl. Fachzeitschrift FAHRSCHULE
*Für Mitglieder in der Beitragsstufe "Inhaber/Verantwortliche Leiter" ist der monatliche Bezug der Fachzeitschrift FAHRSCHULE automatisch im Beitrag eingeschlossen. Angestellte können wählen, ob sie die Zeitschrift beziehen möchten oder nicht.
Gültig für die Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (einmalige Aufnahmegebühr und laufende Mitgliedsbeiträge)
Ich ermächtige den Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrages wegen Widerspruch von mir verlangt werden. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Lastschrifteinzüge werden jeweils im Vorfeld angekündigt. Die Lastschriften sind gekennzeichnet mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer: DE75ZZZ00000046634 und der Mandatsreferenz, die Ihrer Mitgliedsnummer entspricht.
Diese Ermächtigung gilt für folgende Bankverbindung: