Fahrlehrer Fortbildung & Zertifizierung, Seminare, Kurse, Tagungen des FLVBW, Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer 1-tägig

nach § 53 Abs. 3 FahrlG

Seit 1. Januar 2018 sind Ausbildungsfahrlehrer gemäß den Vorgaben § 53 Abs. 3 FahrlG zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Alle 4 Jahre muss ein Fortbildungstag besucht werden. Wir haben uns auf diese neue Pflicht eingestellt und bieten dazu 1-tägige Seminare an.

Inhalte, Dozent zu: Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer

Seit 1. Januar 2018 sind Ausbildungsfahrlehrer gemäß den Vorgaben § 53 Abs. 3 FahrlG zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Alle 4 Jahre muss ein Fortbildungstag besucht werden. Wir haben uns auf diese neue Pflicht eingestellt und bieten dazu 1-tägige Seminare an.

 

Inhalte dieser Fortbildungen sind gemäß § 17 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz die Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts, Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung, Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens und Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung.

 

Dozent: Frank Dreier, Fahrlehrer und Vorsitzender des Landesverbandes Hessischer Fahrlehrer  e.V.