Ausbildungsfahrlehrer: Fortbildung 1-tägig / Einweisung 5-tägig
Seit 1. Januar 2018 sind Ausbildungsfahrlehrer gemäß den Vorgaben § 53 Abs. 3 FahrlG zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Alle 4 Jahre muss ein Fortbildungstag besucht werden. Wir haben uns auf diese neue Pflicht eingestellt und bieten dazu 1-tägige Seminare an.
2025 bieten wir zusätzlich ein Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer an.
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Seminarinhalte und Dozent 2024
Seit 1. Januar 2018 sind Ausbildungsfahrlehrer gemäß den Vorgaben § 53 Abs. 3 FahrlG zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Alle 4 Jahre muss ein Fortbildungstag besucht werden. Wir haben uns auf diese neue Pflicht eingestellt und bieten dazu 1-tägige Seminare an.
Inhalte dieser Fortbildungen sind gemäß § 17 Absatz 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz die Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts, Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter Ausbildung, Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens und Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung.
Dozent: Frank Dreier, Fahrlehrer und Vorsitzender des Landesverbandes Hessischer Fahrlehrer e.V.
Seminarinhalte und Dozent 2025
Um auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Ausbildung von Fahrlehreranwärtern zu bleiben, fordert der Gesetzgeber, dass sich Ausbildungsfahrlehrer mindestens alle vier Jahre an einem Tag fortbilden. Dieses Update sollen die Fortbildungsteilnehmer an diesem Fortbildungstag erhalten.
Seminarinhalte:
- Die Rolle des Ausbildungsfahrlehrers im Lehrpraktikum
- Neue Fahrschülerausbildung, neue Fahrlehrerausbildung?
- Erfolgsrezepte für die Lehrproben
- Hospitation, Supervision und Feedback bei der Ausbildung von Fahrlehreranwärtern
Dozent: Wolfgang Fremgen, Pädagoge und Fahrlehrer
Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer
Seminarinhalte und Dozent 2025
Wer zukünftige Mitarbeitende selbst ausbildet, hat eher die Gewähr dafür, dass diese Kolleginnen und Kollegen nach Abschluss des Lehrpraktikums auch so ausbilden, wie man das selbst gerne hätte. Zwei Voraussetzungen hierfür verlangt das Fahrlehrergesetz: Man muss erstens mindestens drei Jahre lang im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE sein und zweitens an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben. Dann erhält man auf Antrag bei seiner Fahrerlaubnisbehörde die entsprechende Ausbildungsfahrlehrerlaubnis.
Seminarinhalte:
- Rechtliche, betriebswirtschaftliche und arbeitsorganisatorische Grundlagen von Ausbildungsfahrschulen
- Beobachten, bewerten und beurteilen des Fahrschulunterrichts
- Rückmelden & beraten als Instrumente der Fahrlehrerausbildung
Dozent: Wolfgang Fremgen, Pädagoge und Fahrlehrer