Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Beitrittserklärung (online und PDF)
Satzung (PDF)
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. wurde 1950 als Verband der Kraftfahrlehrer Württemberg-Baden-Hohenzollern e. V. in Heilbronn gegründet. Es waren vorausschauende, couragierte Kollegen aus allen Teilen des erst zwei Jahre später entstandenen Südweststaates, die das Wagnis unternahmen, Badener, Hohenzollern, Kurpfälzer und Württemberger unter einen Hut zu bringen. Die Verbände in den Bundesländern Nordwürttemberg-Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden wurden zu einer einheitlichen, höhere Wirkkraft versprechenden Vertretung der Fahrlehrer verschmolzen. Das Experiment gelang. Der Verband wuchs in den Folgejahren kontinuierlich und gewann als fachliche Körperschaft innerhalb und außerhalb Baden-Württembergs an Geltung und Ansehen.
Nähere Ausführungen zur Geschichte des Verbandes sind unter der Rubrik GESCHICHTE aufgezeichnet.
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V., so die Bezeichnung seit 1976, vertritt heute rd. 1700 baden-württembergische Fahrlehrer, Fahrlehrerinnen und Fahrschulen und erreicht damit eine außerordentlich hohe Organisationsquote.
Der Verband ist auf der Grundlage der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzung demokratisch verfasst und organisiert. Das höchste Beschlussorgan ist die mindestens einmal im Jahr einzuberufende Mitgliederversammlung. An zweiter Stelle steht der Beirat, der von den Vorsitzenden der Kreisvereine und einem Vertreter der angestellten Fahrlehrer gebildet wird. Die Leitung des Verbands liegt in den Händen des aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstands, der alle vier Jahre von der Mitgliederversammlung zu wählen ist.
Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e. V. versteht sich als ein offener, nach ethischen Grundsätzen handelnder Fachverband, der allen Kolleginnen und Kollegen – selbstständigen und angestellten – zuverlässige berufsständische Repräsentanz und Heimstatt sein will. Aus diesem Grund stellt sich der Verband Tag für Tag den mannigfaltigen Anforderungen seiner Mitglieder und den Erwartungen der Öffentlichkeit, kompromisslos für hohe Qualität der Fahrausbildung und kundenfreundlichen Service einzutreten.
Schnuppermitgliedschaft im Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Die vorläufige Mitgliedschaft (Schnuppermitgliedschaft) ist kostenlos und endet automatisch ohne jede weitere Verpflichtung. Die Teilnahme an der Schnuppermitgliedschaft ist nur einmalig möglich und nur für Fahrlehrer/-innen aus Baden-Württemberg.
Berufsanfänger können Schnuppermitglied werden, sobald sie den "Anwärterschein Fahrlehrer" haben.
Die Dauer der Schnuppermitgliedschaft beträgt in der Regel 6 Monate - für Berufsanfänger 12 Monate.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft: Gute Argumente dafür
Sie suchen einen Partner, der Sie professionell, schnell und korrekt bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützt? Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. ist für seine Mitglieder da!
Wir haben Grundsätze: Standesregeln der Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V.
Satzung, Geschäfts- und Kassenberichte des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. der letzten Jahre (PDF)
Alles über die Mitgliedschaft im Verband finden Sie auf diesen Seiten:
- Gute Argumente für die Mitgliedschaft
Sie erfahren, was der Verband leistet, was er für Sie tun kann und was das kostet.
Mehr ... - Schnuppermitgliedschaft
Nutzen Sie auch unser Angebot der Schnuppermitgliedschaft für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in Baden-Württemberg - 12 Monate für Berufsanfänger und 6 Monate für alle anderen - kostenlos und ohne weitere Verpflichtung.
Mehr ... - Wir haben Grundsätze!
Die Mitglieder des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e.V. haben sich Standesregeln unterworfen.
Mehr ...
Downloads zum Thema Mitglied im Verband
- Beitrittserklärung zum FLVBW (online und PDF)
- Satzung Fahrlehrerverband und Sterbekasse (PDF)
- Flyer Mitgliedschaft: Gute Argumente dafür (PDF)
- Flyer Mitglieder werben Mitglieder (PDF)